Ausschlusskriterien
- Keine Unterstützung von Einzelpersonen (Ausbildung etc.) oder Projekten, die dem Lebensunterhalt einer Person dienen.
- Keine Beiträge an Mieten oder Gebäudeunterhalt.
- Keine Beiträge an Löhne für neue Stellen ohne überprüfbaren Auftrag.
- Aufgaben welche im Grundauftrag der öffentlichen Hand angegliedert sind, werden nicht unterstützt.
- Keine kommerziellen Projekte.
Gesuchsbehandlung
Gesuchsbeiträge bis CHF 2000.- in der Regel alle 2 Wochen
Gesuchsbeiträge ab CHF 2000.- in der Regel viermal pro Jahr
Gesuchsformular
Gesuche können nur digital eingereicht werden.
Gesuche welche per Post eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Folge diesem Link um dein Gesuch einzureichen: Onlineformular Luzerner Jugendstiftung