Ausschlusskriterien (Download „Inhaltliches Reglement“)
- Keine Unterstützung von Einzelpersonen (Ausbildung etc.) oder Projekten, die dem Lebensunterhalt einer Person dienen.
- Keine Beiträge an Bauten, Mieten oder Gebäudeunterhalt.
- Keine Beiträge an Löhne für neue Stellen ohne überprüfbaren Auftrag.
- Aufgaben welche im Grundauftrag der öffentlichen Hand angegliedert sind, werden nicht unterstützt.
- Keine kommerziellen Projekte.
Gesuchsbehandlung
Es können Gesuchsbeiträge bis maximal CHF 2000.- Franken eingereicht werden.
Die Gesuche werden an folgenden Daten bearbeitet:
– 11. März 2025 (Eingabeschluss 09. März 2025)
– 03. Juni 2025 (Eingabeschluss 01. Juni 2025)
– 12. August 2025 (Eingabeschluss 10. August 2025)
– 04. November 2025 (Eingabeschluss 02. November 2025)
Gesuchsformular
Gesuche können nur digital eingereicht werden.
Gesuche welche per Post eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Folge diesem Link um dein Gesuch einzureichen: Onlineformular Luzerner Jugendstiftung